Bedingungen & Konditionen

Think Ambient Lieferbedingungen und Konditionen

  1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
    1.1. Die Definitionen und Auslegungsregeln in dieser Klausel gelten für diese Bedingungen:
    „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Lieferanten und THINK AMBIENT, bestehend aus diesen Bedingungen, der Bestellung und der Spezifikation;
    „THINK AMBIENT“ bezeichnet Think Ambient Ltd und Think Ambient B.V,
    „Waren“ bezeichnet die in der Bestellung beschriebenen Waren
    „Bestellung“ bezeichnet die von THINK AMBIENT generierten Bestellungen.
    „Preis“ bezeichnet die im Rahmen des Vertrags an den Anbieter zu zahlende Gebühr;
    „Spezifikation“ bezeichnet das von THINK AMBIENT zur Verfügung gestellte Dokument (sofern zutreffend), in dem die erforderlichen Spezifikationen der Waren aufgeführt sind;
    „Lieferant“ bezeichnet die Person, Firma, Gesellschaft oder Partnerschaft, die die Warenbestellung von THINK AMBIENT akzeptiert hat und in der Bestellung angegeben ist;
    „Kunden“ sind Personen, Unternehmen, Firmen oder Partnerschaften, die mit THINK AMBIENT einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen haben.

2. ANWENDUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2.1 Diese Bedingungen sind die Standardbedingungen von THINK AMBIENT, die den Vertrag zwischen THINK AMBIENT und dem Lieferanten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen regeln, es sei denn, andere Vertragsbedingungen wurden zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.

3. QUALITÄT UND MÄNGEL
3.1. Die Waren müssen das beste verfügbare Design, die beste Qualität, das beste Material und die beste Verarbeitung aufweisen, fehlerfrei sein und in jeder Hinsicht mit der Bestellung oder der von THINK AMBIENT an den Lieferanten gelieferten Spezifikation übereinstimmen.
3.2. Der Lieferant ist verpflichtet, alle anwendbaren Vorschriften oder sonstigen gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Herstellung, Verpackung und Lieferung der Waren einzuhalten. Die Rechte von THINK AMBIENT gemäß diesen Bedingungen gelten zusätzlich und unbeschadet der Rechte von THINK AMBIENT gemäß und anderer anwendbarer Gesetze.
3.3. THINK AMBIENT hat jederzeit vor der Lieferung der Waren das Recht, die Waren zu inspizieren.
3.4. Wenn THINK AMBIENT aufgrund der Inspektion und/oder Prüfung der Waren nicht davon überzeugt ist, dass die Waren in jeder Hinsicht mit der Bestellung oder der Spezifikation übereinstimmen, kann THINK AMBIENT:

3.4.1. kann dem Lieferanten seine Meinung mitteilen, und der Lieferant wird die notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, oder
3.4.2. kann die Bestellung stornieren und den Vertrag jederzeit vor der Lieferung der Waren kündigen,

in jedem Fall ohne Strafe oder sonstige Verpflichtung, den Lieferanten für Verluste zu entschädigen, die er erlitten hat und/oder erleiden könnte.
3.5. Die Waren sind gemäß den Anweisungen von THINK AMBIENT und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Transportunternehmens zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, so dass sie ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand erreichen.

4. PREIS
4.1. Der Preis der Waren entspricht den Angaben in der Bestellung und beinhaltet, sofern nicht anders angegeben, alle Kosten, jedoch nicht nur die für die Lieferung.
4.2. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von THINK AMBIENT dürfen keine Änderungen des Preises oder zusätzliche Gebühren vorgenommen werden.

5. ZAHLUNG
5.1. Der Lieferant stellt THINK AMBIENT bei oder jederzeit nach erfolgreicher Lieferung der Waren eine Rechnung aus, die die Bestellnummer enthalten muss.

5.3. THINK AMBIENT bezahlt die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung nach erfolgreicher Lieferung der Waren in Übereinstimmung mit der Bestellung.
5.4. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel behält sich THINK AMBIENT das Recht vor, mit seinen Schulden gegenüber dem Lieferanten aufzurechnen, und zwar mit allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren und Ausgaben, die ihm infolge einer Verletzung dieses Vertrags oder eines anderen Vertrags mit THINK AMBIENT durch den Lieferanten entstanden sind.

6. LIEFERUNG
6.1. Die Waren werden frachtfrei an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse oder an einen anderen zwischen den Parteien vor der Lieferung der Waren schriftlich vereinbarten Lieferort geliefert.
6.2. Der Lieferant liefert die Waren während der normalen Geschäftszeiten, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart, und der Lieferant entlädt die Waren auf eigenes Risiko.
6.3. Wenn der Zeitpunkt der Lieferung der Waren nicht von THINK AMBIENT festgelegt wird, muss der Lieferant THINK AMBIENT den festgelegten Zeitpunkt in angemessener Weise mitteilen.
6.4. Der Zeitpunkt der Lieferung der Waren ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag.
6.5. THINK AMBIENT ist berechtigt, gelieferte Waren zurückzuweisen, die nicht genau mit der Bestellung oder der Spezifikation übereinstimmen.
6.6. Der Lieferant repariert oder ersetzt (nach Wahl von THINK AMBIENT) kostenlos und innerhalb von 5 Werktagen diejenigen Waren, die entweder beim Transport beschädigt wurden oder die nicht an THINK AMBIENT geliefert wurden, vorausgesetzt, THINK AMBIENT hat den Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung über die Beschädigung der Waren informiert.

7. RISIKO UND EIGENTUM
7.1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Lieferung auf Risiko des Lieferanten. Das Eigentum und der Titel der Waren gehen auf THINK AMBIENT über, wenn die Zahlung erfolgt ist.
7.2. THINK AMBIENT kann durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten alle Waren zurückweisen, die nicht den in der Bestellung oder der Spezifikation oder einem anderen schriftlichen Dokument festgelegten Anforderungen entsprechen. Diese Mitteilung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Lieferung der Waren erfolgen. Wenn THINK AMBIENT eine der Waren gemäß dieser Bedingung zurückweist, ist THINK AMBIENT berechtigt (unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel):

7.2.1 die Waren entweder vom Lieferanten reparieren zu lassen oder (nach Wahl von THINK AMBIENT) vom Lieferanten durch Waren zu ersetzen, die in jeder Hinsicht den angegebenen Anforderungen entsprechen; oder
7.2.2 vom Lieferanten eine Rückerstattung zu erhalten

7.3. Alle von THINK AMBIENT abgelehnten oder zurückgesandten Waren werden auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten an den Lieferanten zurückgesandt.

8. AUDIT
8.1. Der Lieferant muss alle Aufzeichnungen der letzten 3 Jahre über die von THINK AMBIENT aufgegebenen Bestellungen und die Verwendung der Lagerbestände aufbewahren und pflegen.

9. INDEMNITÄT
9.1 Der Lieferant hält THINK AMBIENT in vollem Umfang schadlos gegen alle direkten, indirekten und/oder Folgeschäden (darunter fallen unter anderem Projektverzögerungen, Geschäftsverluste, Wertminderung des Firmenwerts und ähnliche Verluste), sonstige Verbindlichkeiten, Schäden, Verletzungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwalts- und anderer professioneller Gebühren und Ausgaben), die THINK AMBIENT als Folge von oder im Zusammenhang mit:
9.1.1 bei den Waren nachgewiesene mangelhafte Verarbeitung, Qualität und/oder Materialien;
9.1.2 jede Verletzung oder angebliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, die durch die Verwendung, Herstellung und/oder Lieferung der Waren verursacht wird; und
9.1.3 Ansprüche gegen THINK AMBIENT in Bezug auf Haftung, Verluste, Schäden, Verletzungen, Kosten oder Ausgaben, die THINK AMBIENT, seinen Mitarbeitern oder Vertretern oder einem Kunden oder Dritten entstanden sind, soweit diese Haftung, Verluste, Schäden, Verletzungen, Kosten oder Ausgaben durch die Waren verursacht wurden, sich auf diese beziehen oder sich aus den Waren als Folge eines direkten oder indirekten Verstoßes oder einer fahrlässigen Erfüllung oder eines Versäumnisses oder einer Verzögerung bei der Erfüllung des Vertrags durch den Lieferanten ergeben.

10. VERTRAULICHKEIT
10.1 Der Lieferant verpflichtet sich, alle Dokumente, Informationen, technisches und/oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse und Initiativen, die vertraulicher Natur sind und dem Lieferanten von THINK AMBIENT oder den Beauftragten von THINK AMBIENT offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen über das Geschäft oder die Dienstleistungen von THINK AMBIENT, die der Lieferant erhält oder von denen er Kenntnis erhält, streng vertraulich zu behandeln, und der Lieferant wird die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen auf die Mitarbeiter des Lieferanten beschränken, die diese ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber THINK AMBIENT kennen müssen, und wird sicherstellen, dass diese Mitarbeiter den gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie der Lieferant.
10.2 Der Lieferant wird sich ohne schriftliche Genehmigung von THINK AMBIENT während oder nach der Produktion von Waren nicht direkt an Kunden von THINK AMBIENT wenden.

11. THINK AMBIENT PROPERTY
11.1 Alle Eigentumsrechte (einschließlich Grundstücke und Gebäude), Materialien, Ausrüstungen, Werkzeuge, Urheberrechte, Designrechte oder andere Formen von geistigen Eigentumsrechten an allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die THINK AMBIENT dem Lieferanten zur Verfügung gestellt hat oder die der Lieferant speziell für die Herstellung oder Entwicklung der Waren verwendet hat, sind und bleiben zu jeder Zeit das ausschließliche Eigentum von THINK AMBIENT, werden jedoch vom Lieferanten auf dessen Risiko verwahrt und in gutem Zustand gehalten, bis sie an THINK AMBIENT zurückgegeben werden, und dürfen nur in Übereinstimmung mit den schriftlichen Anweisungen von THINK AMBIENT entsorgt werden.

12. KÜNDIGUNG
12.1. THINK AMBIENT ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung zu kündigen, wenn:
12.1.1 der Lieferant einen wesentlichen Verstoß gegen eine der Vertragsbedingungen begeht;
12.1.2 gegen den Lieferanten ein Konkursverfahren eingeleitet wurde oder er einen Vergleich mit seinen Gläubigern geschlossen hat oder er auf andere Weise von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Unterstützung zahlungsunfähiger Schuldner Gebrauch macht oder (wenn es sich um eine juristische Person handelt) eine Gläubigerversammlung einberufen hat oder er sich in Liquidation befindet oder ein Konkursverwalter oder ein Zwangsverwalter bestellt wurde oder ein ähnliches Verfahren nach dem Recht eines anderen Staates gegen ihn eingeleitet wurde oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag bei einem Gericht auf Auflösung des Lieferanten eingereicht wurde, oder für die Erteilung eines Verwaltungsbeschlusses oder für die Einleitung eines Verfahrens im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Lieferanten;
12.1.3 der Lieferant seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht;
12.1.4 THINK AMBIENT die begründete Befürchtung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse eintreten wird, oder
12.1.5 der Lieferant nach Ansicht von THINK AMBIENT vom Vertrag zurückgetreten ist.
12.2 Die Beendigung des Vertrages, wie auch immer sie zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind.

13. ERSATZLIEFERANT
13.1 THINK AMBIENT kann einen Ersatzlieferanten beauftragen, wenn:
13.1.1 der Lieferant die Waren nicht innerhalb der in der Bestellung und/oder in der Spezifikation festgelegten Fristen liefert; oder
13.1.2 die Waren die in der Spezifikation festgelegten Anforderungen nicht erfüllen oder nicht für den Zweck geeignet sind;
13.2 Wenn THINK AMBIENT einen Ersatzlieferanten beauftragt, muss THINK AMBIENT den Lieferanten über den Ausfall des Lieferanten informieren und eine Bestellung bei einem Ersatzlieferanten nach Wahl von THINK AMBIENT aufgeben, um die Waren zu liefern.
13.3 Wenn THINK AMBIENT den Lieferanten gemäß Klausel 13 benachrichtigt hat, kann THINK AMBIENT vom Lieferanten alle Kosten, Verluste, Schäden und Ausgaben zurückfordern, die THINK AMBIENT aufgrund des Versäumnisses des Lieferanten entstanden sind, sowie alle Kosten und Ausgaben, die über den Betrag hinausgehen, den THINK AMBIENT ursprünglich an den Lieferanten für die Lieferung der Waren zu zahlen bereit war.

14. LAGER
14.1 Wenn THINK AMBIENT Lagerbestände liefert, die in den Räumlichkeiten des Lieferanten aufbewahrt werden, verbleiben diese bis zu ihrer Verwendung im Eigentum von THINK AMBIENT. THINK AMBIENT behält sich das Recht vor, dem Lieferanten den Mehrverbrauch über die in den Bestellungen angegebenen Zuteilungen hinaus in Rechnung zu stellen.
14.2 Bei Qualitätsproblemen mit gelieferten Materialien bei der Lieferung oder an der Druckmaschine muss der Lieferant THINK AMBIENT in angemessener Zeit schriftlich informieren und dabei auch die Chargennummern und Maschinenausfallzeiten angeben. Gegebenenfalls erstattet THINK AMBIENT dem Lieferanten die Kosten für die Ausfallzeit der Maschine, sofern dies schriftlich vereinbart wurde.

15. ALLGEMEINES
15.1. Der Lieferant ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon abzutreten oder seine Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von THINK AMBIENT unterzuvergeben.
15.2 THINK AMBIENT behält sich das Recht vor, den Zahlungstermin zu verschieben oder den Vertrag zu stornieren oder die Menge der bestellten Waren zu reduzieren, ohne dafür zu haften, wenn THINK AMBIENT aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von THINK AMBIENT liegen, an der Durchführung des Projekts oder Geschäfts, für das die Waren benötigt werden, gehindert wird oder sich diese verzögert.
15.3 Ein Verzicht von THINK AMBIENT auf eine Verletzung oder Nichterfüllung des Vertrages durch den Lieferanten gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung des Vertrages.
15.4 Unterlässt oder verzögert THINK AMBIENT die Durchsetzung oder teilweise Durchsetzung einer Vertragsbestimmung, so ist dies nicht als Verzicht auf die Rechte von THINK AMBIENT aus dem Vertrag auszulegen.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung in vollem Umfang erhalten.
15.6 Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht englischem Recht (einschließlich der Gründung) und ist nach englischem Recht auszulegen und zu interpretieren und unterliegt der Gerichtsbarkeit der Gerichte in England
15.7 Dieses Dokument ersetzt alle früheren Vereinbarungen jeglicher Art und hat Vorrang vor allen anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Standardbedingungen, die auf Rechnungen, Angeboten oder Bestätigungen des Lieferanten abgedruckt und/oder enthalten sind.